WirTschaftsrecht

Das Leistungsangebot im Bereich Wirtschaftsrecht richtet sich in erster Linie an Unternehmen und  Kaufleute.

Es umfasst insbesondere

 

Firmengründung

die Unterstützung bei der Gründung, unter anderem durch

  • Darstellung der Alternativen und Auswahl der optimalen Rechtsform für die geplante Unternehmung
  • Gemeinsame Ausarbeitung, wie das Unternehmen aufgestellt sein soll (z.B. Vertretung, Zustimmungserfordernisse, Entscheidungsabläufe, Beendigung)
  • Erstellung der relevanten Verträge (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung)

 

Geschäftsbetrieb

Wahrnehmung der Interessen im laufenden Geschäftsbetrieb, beispielsweise

  • Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und allgemeinen Lieferbedingungen
  • Vertretung gegenüber Lieferanten im Falle verspäteter Lieferungen oder fehlerhafter Leistungen
  • Geltendmachung von Zahlungsrückständen u.a. gegenüber Kunden
  • sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Im Falle von allgemeinen Fragen im Bereich Wettbewerbsrecht (z.B. zu Unterlassung irreführender Werbung) und zum Kartellrecht (u.a. das Verbot, geschäftliche Informationen mit Wettbewerbern auszutauschen) stehen wir jederzeit zur Verfügung. Sachverhalte, die vertiefte Spezialkenntnisse in den genannten Rechtsgebieten erfordern, werden in Zusammenarbeit mit darauf spezialisierten Kanzleien aus dem süddeutschen Raum bearbeitet.

 

Selbstverständlich können wir Sie auch zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Verbraucherrecht vertreten und beraten.